
Eine Arztpraxis lässt sich selten innerhalb weniger Monate geordnet verkaufen. Steuern, Vorsorge, Nachfolgersuche, Verträge und Bewilligungen brauchen Vorlauf. Wer seinen Praxisverkauf frühzeitig plant, schafft sich deshalb mehr Spielraum und reduziert das Risiko, wichtige Entscheidungen unter Zeitdruck treffen zu müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann solltest Du den Praxisverkauf planen?
- Fünf bis zehn Jahre vorher: Ziele und Finanzen klären
- Etwa drei bis fünf Jahre vorher: Praxis auf den Verkauf vorbereiten
- Etwa zwei bis drei Jahre vorher: Nachfolgersuche vorbereiten
- Etwa zwölf bis 24 Monate vorher: Verkaufsprozess konkret vorbereiten
- In der Schlussphase: Verkauf und Übergabe koordinieren
- Fazit: Praxisverkauf früh und strukturiert planen
Das Wichtigste zum Praxisverkauf in Kürze
- Einen Praxisverkauf solltest Du frühzeitig planen. FMH Services empfiehlt, idealerweise fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe zu beginnen.
- Steuer-, Vorsorge- und Finanzfragen gehören an den Anfang der Planung, weil sich manche Entscheidungen später nur noch eingeschränkt gestalten lassen.
- Bereite Deine Praxis organisatorisch auf den Verkauf vor und plane ausreichend Zeit für die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ein.
- Berufsausübungsbewilligung, OKP-Zulassung, ZSR-Nummer, Mietvertrag und Personal können den Zeitplan der Übergabe beeinflussen.
- Halte einen Plan B bereit, falls sich die Nachfolgersuche oder der Verkaufsprozess verzögert.
Mehr hierzu:
- Praxisverkauf Checkliste: Darauf solltest Du achten
- Praxisverkauf: Wertermittlung richtig vorbereiten
- Fehler bei der Praxisabgabe: 7 typische Fallstricke
Wann solltest Du den Praxisverkauf planen?
FMH Services empfiehlt, sich idealerweise bereits fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Praxisübergabe oder Liquidation mit dem Thema zu beschäftigen. Als Gründe nennt die Organisation insbesondere steuertechnische und vorsorgeplanerische Aspekte. Bei einer Praxis als AG oder GmbH kann die steuerliche Nachfolgeplanung ebenfalls mehrere Jahre Vorlauf erfordern.
Für die weiteren Schritte gibt es dagegen keinen allgemeingültigen Zeitplan. Praxisform, Fachgebiet, Standort, Nachfolgesituation und persönliche Ziele beeinflussen den Ablauf. Die folgenden Zeitfenster sind deshalb als Orientierung zu verstehen.
| Zeitraum vor der Übergabe | Schwerpunkt |
|---|---|
| 5 bis 10 Jahre | Persönliche Ziele, Steuern und Vorsorge |
| ca. 3 bis 5 Jahre | Praxis organisatorisch vorbereiten |
| ca. 2 bis 3 Jahre | Nachfolgersuche vorbereiten |
| ca. 12 bis 24 Monate | Verkaufsprozess und Unterlagen konkretisieren |
| Schlussphase | Vertrag, Bewilligungen und Übergabe koordinieren |
Fünf bis zehn Jahre vorher: Ziele und Finanzen klären
Am Anfang steht die Frage, wie Dein beruflicher Ausstieg aussehen soll. Möchtest Du die Praxis zu einem bestimmten Termin vollständig abgeben oder nach dem Verkauf noch für eine Übergangszeit weiterarbeiten? Auch Deine finanzielle Situation nach der Praxisabgabe sollte früh in die Planung einfliessen.
Steuerliche Fragen verdienen besondere Aufmerksamkeit. FMH Services empfiehlt bei Praxen in Form einer AG oder GmbH, verschiedene Nachfolgemodelle und Übertragungsformen frühzeitig zu prüfen. Je nach Ausgangslage können auch vorbereitende Umstrukturierungen infrage kommen.
Beratung rechtzeitig einbinden
Je nach Praxisstruktur können ein Treuhänder beziehungsweise Steuerexperte, ein Jurist und ein auf Praxisnachfolgen spezialisierter Berater sinnvoll sein. Gerade steuerliche oder vorsorgebezogene Entscheidungen solltest Du nicht erst treffen, wenn bereits ein Käufer feststeht.
Etwa drei bis fünf Jahre vorher: Praxis auf den Verkauf vorbereiten
In dieser Phase geht es darum, die Praxis wirtschaftlich und organisatorisch stabil weiterzuführen. Gut dokumentierte Abläufe, eine verlässliche Personalstruktur und nachvollziehbare Verträge erleichtern später die Prüfung durch mögliche Käufer.
Überlege auch bei grösseren Investitionen oder Veränderungen des eigenen Arbeitspensums, welche Folgen diese für die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis haben können. Die konkrete Bewertung von Inventar und Goodwill gehört allerdings in eine separate Wertermittlung. Der rechtliche Leitfaden von SAMW und FMH empfiehlt für die Übernahme unter anderem ein Inventar der Einrichtung, Geräte und Medikamente.
Etwa zwei bis drei Jahre vorher: Nachfolgersuche vorbereiten
Nun solltest Du festlegen, welche Art von Nachfolger für Deine Praxis infrage kommt. Das kann ein einzelner Arzt sein, aber je nach Praxis auch eine Gruppenpraxis oder eine andere Organisationsform.
FMH Services behandelt die Praxispartner- beziehungsweise Nachfolgersuche ausdrücklich als eigenen Teil der Nachfolgeplanung. Plane deshalb genügend Zeit für die Suche, Gespräche mit Interessenten und Verhandlungen ein.
Einen Plan B festlegen
Lege früh fest, was passieren soll, wenn sich zum gewünschten Zeitpunkt kein geeigneter Käufer findet. Denkbar sind je nach Situation beispielsweise eine befristete Weiterführung, eine Verschiebung des Übergabetermins oder eine alternative Nachfolgelösung.
Etwa zwölf bis 24 Monate vorher: Verkaufsprozess konkret vorbereiten
Spätestens jetzt sollten die wichtigsten Unterlagen geordnet verfügbar sein. Dazu gehören je nach Praxis unter anderem betriebswirtschaftliche Informationen, Verträge, Angaben zu Mitarbeitern, Inventar sowie Unterlagen zu den Praxisräumen.
Auch die Rechtsform spielt eine Rolle. Bei einer Einzelpraxis läuft die Übertragung anders ab als beim Verkauf von Anteilen an einer AG oder GmbH. Welche Variante rechtlich und steuerlich sinnvoll ist, sollte deshalb individuell geprüft werden.
Mietvertrag und Mitarbeiter berücksichtigen
Bei gemieteten Geschäftsräumen benötigt die Übertragung des Mietverhältnisses auf einen Dritten grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dieser darf seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der bisherige Mieter kann nach der Übertragung jedoch noch bis zum vertraglich oder gesetzlich möglichen Vertragsende, höchstens aber zwei Jahre, solidarisch für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haften.
Auch die Arbeitsverhältnisse des Praxisteams müssen berücksichtigt werden. Bei einer Praxisübernahme laufen bestehende Arbeitsverträge grundsätzlich weiter. Wird Personal übernommen, können zudem offene Lohnansprüche aus der Zeit vor der Übergabe relevant sein.
In der Schlussphase: Verkauf und Übergabe koordinieren
Ist ein Nachfolger gefunden, müssen Kaufvertrag, Bewilligungen und tatsächlicher Übergabetermin zusammenpassen.
Vor der Übernahme muss der Nachfolger die erforderliche kantonale Berufsausübungsbewilligung sicherstellen. Davon zu unterscheiden ist die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Für die Abrechnung zulasten der OKP ist zusätzlich eine ZSR-Nummer erforderlich.
Für die OKP-Zulassung gelten besondere Voraussetzungen. Ärzte müssen grundsätzlich unter anderem mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben, die notwendigen Sprachkenntnisse erfüllen und an das elektronische Patientendossier angeschlossen sein. Für bestimmte Fachgebiete oder Regionen können Kantone zudem Höchstzahlen festlegen. Für die dreijährige Tätigkeitspflicht bestehen derzeit in bestimmten Situationen gesetzliche Ausnahmen bei Unterversorgung.
Patientendossiers rechtzeitig einplanen
Bei der klassischen Übernahme einer Einzelpraxis darf der Nachfolger die Krankengeschichten nicht automatisch einsehen. Dafür ist grundsätzlich die Einwilligung des Patienten erforderlich. SAMW und FMH beschreiben hierfür das sogenannte 2-Schränke-Prinzip, das sinngemäss auch für elektronische Krankengeschichten gilt.
Anders kann die Situation bei einer Praxis als AG oder GmbH aussehen, wenn der Behandlungsvertrag mit der Gesellschaft selbst besteht. In diesem Fall verbleibt die Aufbewahrungspflicht grundsätzlich bei der Gesellschaft.
Fazit: Praxisverkauf früh und strukturiert planen
Wer seinen Praxisverkauf langfristig plant, kann Steuern, Vorsorge, Nachfolgersuche und organisatorische Fragen besser aufeinander abstimmen. Fünf bis zehn Jahre Vorlauf sind nicht für jeden einzelnen Arbeitsschritt notwendig, bieten aber insbesondere für strategische und finanzielle Entscheidungen wertvollen Spielraum.
Danach wird die Planung zunehmend konkreter: Praxisorganisation stabilisieren, Nachfolger suchen, Unterlagen vorbereiten und schliesslich Verträge, Personal, Bewilligungen und Patientendossiers koordinieren. Ein realistischer Zeitplan und eine Ausweichlösung helfen Dir, auch bei Verzögerungen handlungsfähig zu bleiben.
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Häufige Fragen zum Praxisverkauf
- Wie früh sollte ich einen Praxisverkauf planen?
- Wie lange muss ich für einen Praxisverkauf planen?
- Welche Bewilligungen muss ich beim Praxisverkauf planen?
- Welche Berater sollte ich für den Praxisverkauf einplanen?
Einen Praxisverkauf solltest Du möglichst mehrere Jahre vor der gewünschten Übergabe planen. FMH Services empfiehlt als Idealtermin fünf bis zehn Jahre vorher, insbesondere wegen steuertechnischer und vorsorgeplanerischer Fragen. Die konkreten weiteren Planungsschritte hängen von Deiner individuellen Situation ab.
Wie lange Du einen Praxisverkauf planen musst, lässt sich nicht pauschal festlegen. Fachgebiet, Standort, Rechtsform, Nachfrage nach der Praxis und die Suche nach einem geeigneten Nachfolger können den Zeitbedarf beeinflussen. Deshalb solltest Du ausreichend Puffer einplanen.
Bei der Planung eines Praxisverkaufs solltest Du früh prüfen, ob der Nachfolger die benötigte kantonale Berufsausübungsbewilligung und die Voraussetzungen für eine OKP-Zulassung erfüllt. Für die Abrechnung zulasten der OKP benötigt er zudem eine ZSR-Nummer.
Wenn Du einen Praxisverkauf planen möchtest, können je nach Ausgangslage ein Treuhänder beziehungsweise Steuerexperte, ein Jurist und ein auf Praxisnachfolgen spezialisierter Berater sinnvoll sein. Welche Unterstützung notwendig ist, hängt insbesondere von Rechtsform, Vermögenssituation und geplanter Übertragungsform ab.
Praxis & Niederlassung
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) (o. J.), Krankenversicherung: Leistungserbringer, Bern, bag.admin.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2026), Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht, Bern, bag.admin.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)
- FMH Consulting Services AG (o. J.), Praxisübergabe/-aufgabe, Oberkirch, fmhservices.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)
- FMH Consulting Services AG (2025), Steuerliche Aspekte beim Verkauf der Praxis in Form einer juristischen Person, 12.12.2025, fmhservices.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und FMH (2026), Rechtlicher Leitfaden für die Praxis: Selbständige ärztliche Tätigkeit, Praxiseröffnung, Praxisübernahme und Praxisschliessung, leitfaden.samw.fmh.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und FMH (2026), Rechtlicher Leitfaden für die Praxis: Krankengeschichte, leitfaden.samw.fmh.ch… (zuletzt abgerufen am 26.08.2026)














