
Der Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie arbeitet sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Seine Aufgaben umfassen die Diagnose, Therapie und Prävention von allergischen Krankheiten und von Krankheiten mit Beteiligung des Immunsystems. Das nötige Fachwissen erwerben Allergologen in einer Facharztausbildung.
Inhaltsverzeichnis
Der folgende Beitrag informiert über die Weiterbildung zum Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie in der Schweiz sowie über die Tätigkeit in diesem Fachbereich.
Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Tätigkeiten
Fachärzte für Allergologie und klinische Immunologie sind nach Abschluss der medizinischen Weiterbildung meist einer eigenen Praxis oder Gruppenpraxis tätig oder betreuen Patienten mit immunologischen Krankheiten in einem Spital. Zuständig sind sie für die Abklärung, Behandlung und Prävention von Allergenen und Pseudoallergenen ausgelösten Erkrankungen sowie für alle weiteren Erkrankungen des Immunsystems.
Zur Ermittlung der Allergene kommen verschiedene Allergietests zur Anwendung, zum Beispiel der sogenannte Pricktest, bei dem verschiedene Stoffe mit einer feinen Nadel unter die Hautoberfläche gegeben werden. Steht das auslösende Allergen fest, wählen Allergologen geeignete Therapiemassnahmen aus. Sie verschreiben etwa Antihistaminika zur Linderung akuter Symptome und führen Hyposensibilisierungsbehandlungen durch. Lässt sich die Allergie nicht behandeln, beraten Allergologen ihre Patienten, wie sie ihren Lebenswandel umstellen müssen, um den allergieauslösenden Stoff weitestgehend zu meiden.
Mehr zu Tätigkeiten, Karriere, Aufgaben und Gehalt von Allergologen hier:
Übersicht aller Facharztausbildungen und Fachrichtungen:
Weiterbildung Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Voraussetzungen
Für die Weiterbildung in der Fachrichtung Allergologie und klinische Immunologie ist ein abgeschlossenes Medizinstudium mit einem eidgenössischen Arztdiplom oder einem anerkannten gleichwertigen Abschluss erforderlich.
Weiterbildung Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Dauer und Gliederung
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie dauert in der Regel sechs Jahre. Sie gliedert sich in folgende Teile:
3 Jahre Grundweiterbildung
Während der Grundweiterbildung befassen sich die angehenden Fachärzte zwölf Monate lang mit der Allgemeinen Inneren Medizin. Weitere zwölf Monate widmen sie dem Bereich Kinder- und Jugendmedizin. Dies erfolgt an einer für die Basisausbildung anerkannten Weiterbildungsstätte. Sechs Monate sind für den Bereich Dermatologie und Venerologie vorgesehen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Anfrage bei der Titelkommission können diese sechs Monate auch an einer allergologisch-immunologischen Weiterbildungsstätte absolviert werden. Für die restliche Grundweiterbildung stehen unterschiedliche Fachgebiete zur Wahl.
3 Jahre fachspezifische Weiterbildung
Die fachspezifische Weiterbildung hat an einer anerkannten Weiterbildungsstätte für Allergologie und Immunologie zu erfolgen. Dabei sind jeweils mindestens zwölf Monate für die Bereiche Allergologie und klinische Immunologie vorgesehen. Maximal sechs Monate können als Praxisassistenz, maximal vier Wochen als Stellvertretung absolviert werden. Weiterhin sind bis zu zwölf Monate Forschungstätigkeit anrechenbar. Vorgeschrieben sind darüber hinaus die Teilnahme an zwei Jahresversammlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) sowie die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungskursen an anerkannten Institutionen. Um die Erfüllung der Lernziele nachzuhalten, ist das Führen eines Logbuchs verpflichtend.
Zusatzmöglichkeiten
Vorgeschrieben sind außerdem die Teilnahme an zwei Jahresversammlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) sowie die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungskursen an anerkannten Institutionen. Um die Erfüllung der Lernziele nachzuhalten, ist das Führen eines Logbuchs verpflichtend.
Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Inhalte der Grundweiterbildung
Die Weiterbildung im Bereich Allergologie und klinische Immunologie deckt ein breites Spektrum an medizinischem Fachwissen ab. Während der dreijährigen nicht fachspezifischen Grundausbildung vertiefen die Mediziner ihr allgemeinmedizinisches Wissen und erhalten einen Einblick in verschiedene weitere medizinische Fachgebiete, die für das spätere Ausüben ihrer Tätigkeit wichtig sind.
Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Inhalt der fachspezifischen Weiterbildung
Die fachspezifische Weiterbildung vermittelt anschliessend detaillierte Kenntnisse zur Diagnose, Differentialdiagnostik, Therapie und Prophylaxe von allergischen und immunologischen Krankheiten. Dazu gehören folgende Inhalte:
- Detaillierte Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie des Immunsystems, der allergischen und immunologischen Krankheiten (z.B. Autoimmunkrankheiten, Transplantation usw.). Kenntnisse über sämtliche Komponenten des angeborenen und adaptiven Immunsystems der pathophysiologischen Prozesse der allergischen und immunologischen Krankheiten inklusive der Immundefizienzien
- Detaillierte Kenntnisse der Biologie, der chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene. Kenntnisse über Allergenextrakte
- Detaillierte Kenntnisse der psychosozialen und versicherungstechnischen Probleme in der Allergologie und Klinischen Immunologie (Berufs- und Karriereberatung, Gutachtertätigkeit)
- Beherrschung der Aufnahme einer spezialisierten Anamnese in Allergologie respektive klinischer Immunologie (= selbständige Durchführung bei mindestens 300 Patienten)
- Beherrschung der Durchführung und Interpretation aller Arten von Hauttesten, zum Beispiel Prick-, Scratch-, Intrakutan- und Epikutantests (auch Patchtests genannt)
- Grundlegende Kenntnisse über Indikation, Durchführung, Methodik und Interpretation:
- von Provokationstesten (oral, parenteral, konjunktival, nasal, bronchial)
- von serologischen, zellulären und pharmakologischen Laboranalysen, insbesondere von allergologischen und immunologischen Labortestverfahren
- einer Lungenfunktionsuntersuchung und unspezifischer bronchialer Provokationstests
- organspezifischer Untersuchungen (klinischer Status, rhinologische Untersuchung, Kapillarmikroskopie, Schirmertest, Sialometrie, Hautbiopsie, Schleimhautbiopsie)
- Grundlegende Kenntnisse der prophylaktischen Behandlung, inkl. Allergenelimination
- Beherrschung aller Modalitäten der allergen-spezifischen Immuntherapie, inkl. der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
- Grundlegende Kenntnisse über Indikation, Durchführung, Methodik und Interpretation der Toleranzinduktion (zum Beispiel Medikamente, Nahrungsmittel)
- Kenntnis besonderer Methoden der immunologischen Therapie (Immunsuppressiva, Biologika, Immunmodulation, Immunglobulintherapie, Vakzination)
- Kenntnisse über weitere therapeutische Massnahmen (z.B. Atemgymnastik, Inhalationsbehandlung)
- Pharmakotherapie
- Fähigkeit zur korrekten Anwendung der im Fachgebiet gebräuchlichen Pharmaka und diagnostisch verwendeten Substanzen (Pharmakokinetik, klinisch relevante Neben- und Wechselwirkungen, vor allem auch in Ko- und Selbstmedikation, sowie unter Berücksichtigung von Alter und Organinsuffizienzen bei der Dosierung) einschliesslich ihres therapeutischen Nutzens (Kosten-Nutzenrelation)
- Fähigkeit zur Anwendung der handelsüblichen Allergenextrakte für Diagnostik und Therapie
- Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen über die Arzneimittelverschreibung (Heilmittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Krankenversicherungsgesetz und die für den Arzneimittelgebrauch relevanten Verordnungen, insbesondere Spezialitätenliste, sowie Pharmakovigilanz).
- Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz und die hierbei zu beachtenden ethischen und wirtschaftlichen Grundsätzen
Optionale Lehrinhalte
Einige Lehrinhalte sind innerhalb einer optionalen Weiterbildung zu erwerben, die sowohl Kenntnisse und Fähigkeiten zur Diagnostik und Therapie als auch zur Lehre und Forschung vermittelt. Zur Auswahl stehen folgende Bereiche, in denen jeweils die angegebene Punktzahl maximal erreicht werden kann:
- Selbständige Durchführung von:
- konjunktivaler, nasaler, allergenspezifischer Provokationstests (ohne Rhinomanometrie) (3)
- nasaler, allergenspezifischer Provokationstests (mit Rhinomanometrie) (3)
- Lungenfunktionsprüfungen (3)
- nicht-allergenspezifischer bronchialer Provokationstests (zum Beispiel Metacholin) (3)
- oraler Provokationstests (Nahrungsmittel, Medikamente, Additiva) (3)
- parenteraler Provokationstests (zum Beispiel Medikamente, Insektengifte) (2)
- komplexer, intradermaler Hauttests (zum Beispiel Medikamente, Hymenopterengifte, Impfstoffe mit Verdünnungsreihen) (2)
- komplexer Epikutantests (zum Beispiel Medikamente, berufsdermatologische Abklärungen) (2)
- Selbständiger Nachweis von Allergenen (zum Beispiel Pollen-, Schimmelpilzpräparate, Staubanalysen mikroskopisch oder serologisch) (1)
- Selbständige Messung von Antikörpern/Mediatoren (zum Beispiel ELISA), selbständige Durchführung von Western Blots, Inhibitionstests, Immunfixationen (4)
- Selbständige Durchführung zellulärer Tests (zum Beispiel Lymphozytenstimulationstests, Histamin- oder Leukotrien-Freisetzungstests, durchflusszytometrische Tests) (4)
- Betreuung und Monitoring von transplantierten oder immundefizienten Patienten (2)
- Selbständige Durchführung der starren oder flexiblen Rhinoskopie (2)
- Selbständige Planung und Durchführung komplexer Toleranzinduktionen (zum Beispiel Desensibilisierung mit Medikamenten, Ultrarush Immuntherapie mit Insektengiften) (2)
- Aktive Teilnahme an einer interdisziplinären Sprechstunde, bzw. Konsiliartätigkeit in anderen Fachgebieten (zum Beispiel Dermatologie, Gastroenterologie, Hämatologie, Infektiologie, Nephrologie, Neurologie, Oto-Rhino-Laryngologie, Pneumologie, Rheumatologie), mindestens 2 h/Woche (4)
- Lehrtätigkeit und fachspezifische Referate (2)
- Mitbeteiligung bei der Planung und Durchführung einer klinischen Studie (4)
- Durchführung klinischer Forschung oder Grundlagenforschung im Labor (4)
- Autorenschaft eines weiteren peer-reviewed Artikels in Allergologie oder klinischer Immunologie (3)
Weiterbildung Facharzt Allergologie und klinische Immunologie – Facharztprüfung
Zum Abschluss der medizinischen Weiterbildung absolvieren die angehenden Fachärzte für Allergologie und klinische Immunologie eine Facharztprüfung. Erst nach bestandener Prüfung dürfen sie den Facharzttitel tragen.
Die Prüfung zum Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil beantworten die Prüflinge innerhalb von drei Stunden insgesamt 100 Multiple Choice-Fragen in englischer Sprache. Der mündliche Teil fragt fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten anhand von ein bis zwei Patienten oder Fallbeispielen ab. Unter anderem müssen die Prüflinge eine detaillierte allergologisch-immunologische Anamnese erstellen, Hautteste auswerten und interpretieren und geeignete therapeutische Massnahmen festlegen. Die mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten. Schliesslich wird die Prüfung entweder mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt.
Die Prüfungen werden durch die Schweizer Gesellschaft Allergologie und Immunologie SGAI organisiert. Für die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung zahlen SGAI-Mitglieder eine Gebühr von 250 Schweizer Franken, Nichtmitglieder 450 Franken. Die Gebühr für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung beträgt für SGAI-Mitglieder 350 Schweizer Franken, für Nichtmitglieder 550 Franken.
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