
Der Lohn eines Assistenzarztes kann sich in der Schweiz je nach Arbeitsort und Arbeitgeber deutlich unterscheiden. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welcher Monatslohn im Arbeitsvertrag steht. Auch Weiterbildungsjahr, Wochenarbeitszeit, Dienstmodell, Zulagen und Ferien beeinflussen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Ein genauer Vergleich kann sich daher bereits vor der Bewerbung lohnen.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist der Assistenzarzt Lohn in der Schweiz?
- Assistenzarzt Lohn 2026: Zürich, Bern und Basel im Vergleich
- Wie entwickelt sich der Assistenzarzt Lohn mit der Berufserfahrung?
- Warum unterscheidet sich der Assistenzarzt Lohn?
- Grundlohn ist nicht alles: Dienste und Zulagen vergleichen
- Wie viele Stunden arbeiten Assistenzärzte?
- Worauf solltest Du beim Lohnvergleich achten?
- Fazit: Beim Assistenzarzt Lohn lohnt sich der genaue Vergleich
Das Wichtigste zum Assistenzarzt Lohn nach Kanton in Kürze
- Eine schweizweit einheitliche Lohntabelle für Assistenzärzte gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Kanton, Spital, Weiterbildungsjahr und das jeweilige Lohnsystem.
- Im Kanton Zürich liegt der Referenzwert für die Einstiegsfunktion in Lohnklasse 19, Anlaufstufe 1, 2026 bei CHF 7'906.10 brutto pro Monat.
- Im Kanton Bern beträgt der Einstiegslohn seit April 2026 je nach Arbeitgeber CHF 7'273.60 bis CHF 7'321.10 brutto monatlich.
- Am Universitätsspital Basel erhalten Assistenzärzte in den ersten zwölf Monaten CHF 7'195 brutto pro Monat.
- Neben dem Grundlohn sind Arbeitszeit, Nacht-, Wochenend- und Pikettdienste sowie deren Vergütung oder Kompensation wichtig für den Vergleich.
- Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt grundsätzlich bei 50 Stunden. Die tatsächliche Arbeitsbelastung kann jedoch höher ausfallen.
Wie hoch ist der Assistenzarzt Lohn in der Schweiz?
Einen einheitlichen Assistenzarzt Lohn für die gesamte Schweiz gibt es nicht. Die Vergütung wird je nach Arbeitgeber beispielsweise durch kantonale Lohntabellen, Gesamtarbeitsverträge oder spitalinterne Lohnsysteme geregelt.
Auch innerhalb eines Kantons können deshalb Unterschiede bestehen. Der VSAO Zürich weist beispielsweise darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Spitäler nicht zwingend an die kantonalen Lohntabellen halten müssen. Selbst bei kantonalen Kliniken können durch unterschiedliche Anpassungen des Lohnsystems Abweichungen entstehen. Für Assistenzärzte ist deshalb weniger ein vermeintlicher schweizweiter Durchschnitt entscheidend als der Vergleich konkreter Arbeitgeber und Weiterbildungsstellen.
Eine allgemeine Einführung und Übersicht findest Du hier:
Assistenzarzt Lohn 2026: Zürich, Bern und Basel im Vergleich
Aktuelle Lohntabellen zeigen, wie unterschiedlich der Einstieg vergütet werden kann. Dabei handelt es sich nicht um Durchschnittslöhne der jeweiligen Kantone, sondern um konkrete Referenzwerte beziehungsweise Löhne ausgewählter Arbeitgeber.
| Region / Arbeitgeber | Einstiegslohn 2026 brutto pro Monat | Grundlage |
|---|---|---|
| Kanton Zürich | CHF 7’906.10 | Lohnklasse 19, Anlaufstufe 1 |
| Bern: Regionale Spitalzentren und Psychiatrien | CHF 7’321.10 | GAV Berner Spitäler und Kliniken |
| Bern: Insel Gruppe | CHF 7’273.60 | GAV Berner Spitäler und Kliniken |
| Universitätsspital Basel | CHF 7’195.00 | 1. bis 12. Monat |
Im kantonalen Zürcher Lohnsystem ist die Einstiegsfunktion eines Assistenzarztes der Lohnklasse 19 zugeordnet. Die Lohntabelle 2026 nennt für die Anlaufstufe 1 einen Jahresgrundlohn von CHF 102’779 inklusive 13. Monatslohn. Das entspricht CHF 7’906.10 pro Monatslohn. Die tatsächliche Vergütung eines Assistenzarztes an einem Zürcher Spital kann davon jedoch abweichen.
In Bern gelten seit dem 1. April 2026 zwei Lohnniveaus. Regionale Spitalzentren und Psychiatrien zahlen beim Einstieg CHF 7’321.10, bei der Insel Gruppe sind es CHF 7’273.60. Die Löhne werden 13-mal jährlich ausbezahlt.
Am Universitätsspital Basel beträgt der Grundlohn in den ersten zwölf Monaten CHF 7’195 pro Monat beziehungsweise CHF 93’535 pro Jahr inklusive 13. Monatslohn.
Die Beispiele zeigen auch, warum ein pauschales Ranking wie „Kanton X zahlt am besten“ wenig aussagekräftig ist. Unterschiedliche Arbeitgeber innerhalb eines Kantons können eigene Systeme und Lohnstufen anwenden.
Wie entwickelt sich der Assistenzarzt Lohn mit der Berufserfahrung?
Bei vielen Arbeitgebern steigt der Grundlohn mit den absolvierten Weiterbildungsjahren. Wie schnell er steigt, hängt vom jeweiligen Lohnsystem ab.
Besonders transparent ist die Lohnentwicklung beispielsweise im Berner GAV und am Universitätsspital Basel.
| Weiterbildungsjahr | Bern: regionale Spitäler / Psychiatrien | Bern: Insel Gruppe | Universitätsspital Basel |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | CHF 7’321.10 | CHF 7’273.60 | CHF 7’195 |
| 2. Jahr | CHF 7’539.95 | CHF 7’490.30 | CHF 7’540 |
| 3. Jahr | CHF 7’758.80 | CHF 7’707.00 | CHF 7’885 |
| 4. Jahr | CHF 7’977.70 | CHF 7’923.70 | CHF 8’230 |
| 5. Jahr | CHF 8’196.55 | CHF 8’140.40 | CHF 8’570 |
| 6. Jahr | CHF 8’415.45 | CHF 8’357.15 | CHF 8’910 |
Im Berner GAV ist während der ersten sechs Weiterbildungsjahre ein fixer jährlicher Lohnanstieg von 3 Prozent vorgesehen. Ab dem siebten Jahr richtet sich die Einstufung nach den Kriterien des GAV.
Das Universitätsspital Basel arbeitet ebenfalls mit klar definierten Erfahrungsstufen. Nach dem sechsten Jahr steigt der Monatslohn laut aktueller Tabelle zunächst auf CHF 9’250 und ab dem 85. Beschäftigungsmonat auf CHF 9’590.
Ein höheres Weiterbildungsjahr bedeutet allerdings nicht automatisch bei jedem Stellenwechsel exakt dieselbe Lohnstufe. Vor Vertragsabschluss solltest Du deshalb prüfen, welche bisherige Berufserfahrung der neue Arbeitgeber anrechnet.
Warum unterscheidet sich der Assistenzarzt Lohn?
Beim Vergleich verschiedener Stellen solltest Du nicht nur auf den Kanton achten. Entscheidend ist das gesamte Vergütungsmodell.
| Einflussfaktor | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Arbeitgeber | Spitäler können unterschiedliche Lohnsysteme anwenden. |
| Weiterbildungsjahr | Viele Lohntabellen sehen automatische oder festgelegte Lohnanstiege vor. |
| Berufserfahrung | Frühere klinische Tätigkeit kann für die Einstufung relevant sein. |
| Arbeitszeit | Ein höherer Monatslohn ist bei deutlich längerer Arbeitszeit nicht automatisch attraktiver. |
| Dienste | Nacht-, Wochenend-, Feiertags- und Pikettdienste können zusätzlich vergütet oder zeitlich kompensiert werden. |
| GAV | Ein Gesamtarbeitsvertrag kann Lohn, Zulagen, Arbeitszeit und weitere Bedingungen verbindlich regeln. |
| Ferien | Zusätzliche Ferientage können einen wichtigen Teil der Gesamtbedingungen darstellen. |
| Weiterbildung | Bezahlte Weiterbildungszeit und Kostenbeteiligungen können sich zwischen Arbeitgebern unterscheiden. |
| Berufliche Vorsorge | Leistungen der Pensionskasse können über das gesetzliche Minimum hinausgehen. |
Gerade bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann ausserdem ein gewisser Verhandlungsspielraum bestehen. Bei öffentlich-rechtlichen Lohnsystemen ist dagegen insbesondere wichtig, dass die Funktion und die bisherige Erfahrung korrekt eingestuft werden. Der VSAO Zürich weist darauf hin, dass der Verhandlungsspielraum bei Assistenzärzten während der Weiterbildung in der Regel geringer ist als bei Kaderärzten.
Grundlohn ist nicht alles: Dienste und Zulagen vergleichen
Zum Monatslohn können je nach Arbeitgeber zusätzliche Entschädigungen für besondere Arbeitszeiten kommen. Wie diese ausgestaltet sind, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, GAV und Dienstmodell ab.
Ein Beispiel liefert der GAV der Berner Spitäler und Kliniken. Dort erhalten Beschäftigte bis einschliesslich Lohnband 24 seit April 2026 für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr CHF 10 pro Stunde. Für Arbeit am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 20 Uhr werden ebenfalls CHF 10 pro Stunde bezahlt. Für bestimmte Pikettdienste ist eine zusätzliche Entschädigung vorgesehen.
Daneben bestehen gesetzliche Vorgaben. Nach Angaben des SECO erhalten Arbeitnehmer bei vorübergehender Nachtarbeit grundsätzlich einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Bei regelmässiger Nachtarbeit besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Für vorübergehende Sonntagsarbeit sieht das Arbeitsgesetz einen Lohnzuschlag von 50 Prozent vor. Welche Regelung im konkreten Spital greift, sollte anhand des Arbeitsvertrags und eines allfälligen GAV geprüft werden.
Ein einfacher Vergleich von Stundenlöhnen verschiedener Kantone ist deshalb nur begrenzt sinnvoll. Dafür müssten Arbeitszeit, Anzahl Monatslöhne, Zulagen und Dienstmodelle nach derselben Methodik berücksichtigt werden.
Wie viele Stunden arbeiten Assistenzärzte?
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt für Assistenzärzte grundsätzlich bei 50 Stunden pro Woche. Diese Grenze ist jedoch nicht mit der tatsächlich geleisteten durchschnittlichen Arbeitszeit gleichzusetzen.
Die VSAO-Mitgliederbefragung 2023, die sich auf die Arbeitssituation im Jahr 2022 bezog, ermittelte bei Assistenzärzten eine effektive durchschnittliche Arbeitsbelastung von 53,3 Stunden pro Woche. Rund jeder zweite befragte Assistenz- oder Oberarzt arbeitete im Durchschnitt mehr als 50 Stunden. Die Daten zeigen damit, dass die gesetzliche Grenze in der Praxis nicht immer eingehalten wurde.
Der VSAO setzt sich deshalb für das sogenannte 42+4-Modell ein. Dabei sollen 42 Stunden pro Woche für die Patientenversorgung und mindestens vier Stunden für strukturierte Weiterbildung vorgesehen werden. Die verbleibende Differenz zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit soll unter anderem Spielraum für Unvorhergesehenes schaffen. Das Modell ist jedoch kein schweizweit geltender gesetzlicher Standard.
In Zürich setzen nach Angaben des VSAO Zürich bereits mehrere Kliniken das 42+4-Modell um.
Worauf solltest Du beim Lohnvergleich achten?
Der höchste Monatslohn ist nicht automatisch das beste Angebot. Ein Stellenangebot mit etwas niedrigerem Grundlohn kann beispielsweise attraktiver sein, wenn die Wochenarbeitszeit kürzer ist, Dienste besser kompensiert werden oder mehr Zeit für Weiterbildung zur Verfügung steht.
Vor Vertragsabschluss lohnt sich deshalb ein Vergleich des Gesamtpakets. Besonders relevant sind Grundlohn, 13. Monatslohn, Lohnentwicklung, vertragliche Wochenarbeitszeit, Zeiterfassung, Regelungen zu Überstunden und Überzeit, Nacht- und Wochenenddienste, Pikettdienste, Ferien sowie bezahlte Weiterbildungszeit.
Bei einem Stellenwechsel solltest Du ausserdem klären, wie viele Deiner bisherigen Weiterbildungs- und Berufsjahre für die Lohneinstufung anerkannt werden. So vermeidest Du, trotz mehrjähriger Erfahrung wieder zu niedrig eingestuft zu werden.
Fazit: Beim Assistenzarzt Lohn lohnt sich der genaue Vergleich
Der Assistenzarzt Lohn unterscheidet sich in der Schweiz nicht nur zwischen Kantonen, sondern auch zwischen einzelnen Spitälern. Aktuelle Beispiele aus Zürich, Bern und Basel zeigen bereits beim Einstiegslohn Unterschiede von mehreren hundert Franken pro Monat.
Für die Wahl einer Weiterbildungsstelle sollte der Grundlohn jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Arbeitszeit, Lohnentwicklung, Dienste, Zulagen, Ferien und Weiterbildungsbedingungen beeinflussen ebenfalls, wie attraktiv eine Stelle tatsächlich ist.
Statt sich an pauschalen Kantonsrankings zu orientieren, ist es deshalb sinnvoller, die aktuelle Lohntabelle oder den GAV des konkreten Arbeitgebers zu prüfen und die gesamte Vergütung mit den Arbeitsbedingungen zu vergleichen.
Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick praktischarzt.ch zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.
Häufige Fragen zum Assistenzarzt Lohn nach Kanton
- Wie hoch ist der Assistenzarzt Lohn in der Schweiz?
- In welchem Kanton verdienen Assistenzärzte am meisten?
- Steigt der Assistenzarzt Lohn mit jedem Weiterbildungsjahr?
- Welche Zulagen können Assistenzärzte erhalten?
Einen schweizweit einheitlichen Assistenzarzt Lohn gibt es nicht. Aktuelle Beispiele für 2026 reichen beim Einstieg von CHF 7’195 am Universitätsspital Basel über rund CHF 7’274 bis CHF 7’321 bei den betrachteten Berner Arbeitgebern bis zu CHF 7’906.10 nach der kantonalen Zürcher Referenztabelle. Die tatsächliche Vergütung hängt vom konkreten Arbeitgeber und Lohnsystem ab.
Ein belastbares schweizweites Ranking lässt sich aus den verfügbaren Lohntabellen nicht ableiten. Die Vergütung kann sich auch zwischen Spitälern desselben Kantons unterscheiden. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten deshalb aktuelle Lohntabellen, GAV und die Arbeitsbedingungen des konkreten Arbeitgebers herangezogen werden.
Bei vielen Arbeitgebern steigt der Grundlohn mit zunehmender Erfahrung beziehungsweise mit den Weiterbildungsjahren. Wie hoch dieser Anstieg ausfällt, hängt vom jeweiligen Lohnsystem ab. Im GAV der Berner Spitäler ist beispielsweise während der ersten sechs Weiterbildungsjahre ein fixer jährlicher Anstieg von 3 Prozent vorgesehen.
Je nach Arbeitgeber können zusätzliche Vergütungen oder Zeitgutschriften für Nacht-, Wochenend-, Feiertags- und Pikettdienste vorgesehen sein. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben sowie vom Arbeitsvertrag und einem möglichen GAV ab.














