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Cannabisarzneimittel Verschreibung Ohne Sondergenehmigung

Verschreibung von Cannabis ohne Sondergenehmigung

Ab sofort benötigen Ärzte keine Sondergenehmigung mehr, um Cannabisarzneimittel für ihre Patienten zu verschreiben. Die Veränderung im Betäubungsmittelgesetz hat der Bundesrat für wirksam erklärt, sodass das Warten auf Ausnahmebewilligungen für Patienten ein Ende findet.

Durch den vereinfachten Zugang zu medizinischem Cannabis soll Patienten jetzt noch schneller geholfen werden. Bisher galt: Ärzte, die Cannabisarzneimittel verschreiben, müssen dafür einen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellen und auf die Bewilligung warten. Da die Nachfrage in den vergangenen Jahren stetig anstieg, empfand der Bundesrat die bestehende Regelung im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr für angebracht. Der Behandlungsbeginn würde erschwert werden und die Therapie verzögert. Das angepasste Gesetzt soll nun Erleichterung verschaffen.

Es findet eine Überwachung durch den Bund statt

Verschreibt ein Arzt künftig das medizinische Cannabis an einen Patienten, muss der behandelnde Mediziner die Daten dazu an das Bundesamt für Gesundheit weiterleiten. Damit soll beispielsweise die Wirksamkeit langfristig beobachtet werden. Außerdem gilt: Cannabis ist nur erlaubt, wenn das Mittel der Hanfpflanze an tatsächlich bedürftige Patienten verschrieben wird. Zum reinen Genusszweck dient es weiterhin nicht – wie es bereits seit 1951 der Fall ist.

Situation seitens Krankenkassen weiterhin ungeklärt

Bisher kann keine einheitliche, ausreichende und wissenschaftliche Wirksamkeit bezüglich des Konsums von Cannabis bei Patienten nachgewiesen werden. Konkret: Es fehlen repräsentative Daten, um die volle Wirksamkeit zu untermauern. Ob die Krankenkassen nun die Kosten für das medizinische Cannabis erstattet, ist deshalb bisher unklar. Durch die Überwachung der Daten von Cannabis-Verschreibungen soll nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch der wirtschaftliche Faktor berücksichtigt werden. Dafür soll, zur gegebenen Zeit, eine separate Prüfung der erfassten Daten stattfinden, wie der Bundesrat weiter mitteilt.

3000 Bewilligungen im Jahr 2019 ausgestellt

Dass die Cannabis-Nachfrage für medizinische Zwecke stetig ansteigt, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2019: Das Bundesamt für Gesundheit hat insgesamt 3000 Sondergenehmigungen für das Medizinalmarihuana ausgestellt. Das neu verabschiedete Gesetz soll künftig sicherstellen, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken kontrollierter angebaut und verwertet werden kann. Da aufgrund der Gesetzesänderung auch das Landwirtschaftsrecht angepasst wird, profitiert zugleich auch dieser Sektor von der Anpassung.

Diese Patienten profitieren von der Anpassung im BetmG

Besonders Menschen, die unter einer Multiples Sklerose leiden oder an Krebs erkrankt sind, gehören zu dem Patientenkreis der Marihuana-Therapie. Das Arzneimittel genießt den Ruf, bei Schlafstörungen zu helfen, Schmerzen zu lindern und auch den Appetit zu fördern. Das Bundesamt für Gesundheit weist jedoch explizit darauf hin, dass es sich um ein für die öffentliche Gesundheit problematisches Mittel handelt, welches – auf lange Sicht – körperliche oder mentale Schwierigkeiten fördern kann. Findet ein Konsum aus nicht-medizinischen Zwecken statt, kann dieser deshalb mit einer Ordnungsbusse geahndet werden.

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praktischArzt
praktischArzt
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 03.07.2020
Themen: Alle Themen, News und Politik, Medizinisches Fachwissen

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