/www.praktischarzt.ch
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
/www.praktischarzt.ch
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Leitender Arzt
      • Chefarzt
      • Ärztestellen
      • Unterassistent
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt Magazin Urteil: Notfall-Praxen sollen Geld zurückzahlen

Urteil: Notfall-Praxen sollen Geld zurückzahlen

Urteil: Notfall-Praxen sollen Geld zurückzahlen
Zuletzt aktualisiert: 13.08.2024
Themen: News
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Notfall-Praxen und Permanencen dürfen keine kategorischen Inkonvenienz-Pauschalen erheben. Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts zufolge sind zusätzliche Pauschalen nur zulässig, wenn die Konsultation tatsächlich ausserhalb der regulären Sprechstunde stattfindet. Das Bundesgericht folgt damit dem Standpunkt der Tarifsuisse AG, einer Tochter des Branchenverbands Santésuisse. Walk-in-Praxen und Permanencen drohen nun Rückzahlungen in Millionen-Höhe.

Keine Inkonvenienz-Pauschale für Konsultationen innerhalb der Öffnungszeiten

Der konkrete Streitfall bezieht sich auf eine Permanence aus Winterthur, die bis 17.30 Uhr als Hausarztpraxis arbeitete und bis 22.00 Uhr als Notdienstpraxis geführt wurde. Für Behandlungen nach 19.00 Uhr an Wochentagen sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen erhob die Praxis eine Inkonvenienz-Pauschale. Das Bundesgericht erklärte diese Pauschale nun für unzulässig. Inkovenienz-Pauschalen seien dazu vorgesehen, die Unannehmlichkeiten von Ärzten abzudecken, die ausserhalb ihrer normalen Praxiszeiten kurzfristige Sondereinsätze leisten. Da die betroffene Praxis mit Sprechstundenzeiten bis 22.00 Uhr werbe, seien diese Öffnungszeiten als regulär anzusehen. Die Praxis sei damit nicht berechtigt, für innerhalb dieser Sprechstundenzeiten durchgeführte Behandlungen zusätzliche Pauschalen zu verlangen.

Das Schiedsgericht in Zürich hatte zuvor eine Klage von 25 Krankenkassen zurückgewiesen, die für den Zeitraum zwischen Juli 2016 bis April 2021 eine Rückzahlung von 1,2 Millionen Schweizer Franken forderten. Das Schiedsgericht erklärte die Notfall-Pauschale für zulässig, sofern die Konsultation nach 19.00 Uhr tatsächlich dringlich gewesen sei. Auf diese Weise decke die Praxis ihren Notfalldienst ab und könne höhere Lohnauslagen für Abend-, Wochenend- und Feiertagsdienste begleichen. Das Bundesgericht widersprach dem Urteil des Schiedsgerichts jedoch und schloss sich damit der Sichtweise des Branchenverbands Santésuisse an.

Der Fall geht nun zurück an die Vorinstanz, die den Umfang der Rückerstattung prüfen muss. Das Geld soll laut Santésuisse in die Reserven der Krankenkassen fliessen und so den Prämienzahlern zugutekommen.

Auch City-Notfall in Bern von Rückzahlungen betroffen

Der Entscheid des Bundesgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Zwar bezieht sich das Urteil auf Notfall-Praxen, die Krankenversicherer hatten im Herbst 2023 aber auch vom City-Notfall in Bern eine Rückzahlung in Höhe von 1,4 Millionen Franken gefordert. Der City-Notfall wurde gegründet, um die Notfallstationen des Insel- und Sonnenhofspitals zu entlasten und hat täglich bis 22.00 Uhr geöffnet. Genau wie die Winterthurer Praxis erhoben auch die City-Notfall-Praxen für Konsultationen nach 19.00 Uhr eine zusätzliche Pauschale. Ein kantonales Gericht hat in diesem Fall der Klage der Krankenkassen bereits stattgegeben.

Das Problem: Die hohen Rückzahlungen könnten dazu führen, dass die dem City-Notfall angeschlossenen Praxen ihre Dienstleistung einstellen. Patienten müssten dann wieder die Spital-Notaufnahme aufsuchen, was zu mindestens doppelt so hohen Behandlungskosten führe, wie Beat Straubhaar, Spitaldirekter in Thun und Ex-Verwaltungsrat des City-Notalls Bern, vorrechnet.

Mehr zum Thema

Notfallmediziner Alarm
News
Notfallmediziner/innen schlagen Alarm
15.02.2023
Weiterlesen
Bundesgesetz über Die Gesundheit Akademie Der Medizinischen Wissenschaften Formuliert Vorschlag CH
News
Bundesgesetz über die Gesundheit: Akademie der Medizinischen Wissenschaften formuliert Vorschlag
26.06.2024
Weiterlesen
Gesundheitskosten Prognose CH
News
Gesundheitskosten: Zuwachs auf fast 100 Milliarden Franken befürchtet
29.11.2023
Weiterlesen
Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 31.07.2024
Artikel teilen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Themen

  • News
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

Unterassistent*in / PJ Absolvent*in Chirurgie
Horgen
Oberärztin/-arzt oder Oberpsychologin/-psychologe 50 - 100%
Winterthur
Erfahrener Assistenzarzt / Assistenzärztin oder Facharzt/ Fachärztin für Dermatologie (m/w/d) 100%
Sankt Moritz
Oberärztin / Oberarzt (m/w/d) Kinder- und Jugendpsychiatrie
Chur
Alle Arztstellen ansehen >>

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Medizin erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Whitepaper

Whitepaper & Tools

Passende Whitepaper & Tools zum Themengebiet.

Arzt Jobs

Arzt Stellenangebote

Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Assistenzarzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Facharzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Oberarzt/ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Chefarzt/ärztin Stellenangebote
Alle Arztstellen ansehen >>

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalten Sie die neuesten Job für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@praktischarzt.ch
Arbeitgeber
  • Warum praktischArzt?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs

© 2025 praktischArzt
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den praktischArzt Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Gesundheitspolitik & Medizin
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen