
Die Schweizer Cannabispolitik ist in Bewegung. Was 2022 noch als vorsichtiger Test begann, hat sich inzwischen zu mehreren wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchen entwickelt. Gleichzeitig arbeitet die Politik an einem neuen Cannabisproduktegesetz, das Erwachsenen künftig einen regulierten Zugang zu Cannabis ermöglichen könnte. Eine allgemeine Legalisierung von Cannabis gibt es in der Schweiz jedoch auch 2026 noch nicht.
Inhaltsverzeichnis
Für Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent gelten weiterhin die Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts. Anbau, Herstellung, Handel und Konsum zu nicht medizinischen Zwecken sind ausserhalb der genehmigten Pilotversuche grundsätzlich verboten. Eine Besonderheit gilt beim Besitz: Wer als erwachsene Person bis zu zehn Gramm Cannabis für den eigenen Konsum besitzt, macht sich dadurch allein nicht strafbar. Der Konsum selbst kann dagegen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden.
Anders sieht es bei medizinischem Cannabis aus. Seit August 2022 können Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz Cannabisarzneimittel ohne vorherige Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verschreiben.
Cannabis, Marihuana und Haschisch: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Cannabis, Marihuana und Haschisch werden häufig synonym verwendet, bezeichnen aber nicht genau dasselbe.
Cannabis ist zunächst die botanische Bezeichnung für Hanf. Als Marihuana werden üblicherweise die getrockneten Blüten der weiblichen Cannabispflanze bezeichnet. Haschisch wird dagegen aus dem Harz der Pflanze hergestellt.
Zu den bekanntesten Inhaltsstoffen der Cannabispflanze gehören Cannabidiol (CBD) und Tetrahydrocannabinol (THC). THC besitzt eine psychoaktive und berauschende Wirkung. CBD wirkt dagegen nicht berauschend.
Für die rechtliche Einordnung in der Schweiz spielt vor allem der THC-Gehalt eine wichtige Rolle. Cannabisprodukte mit weniger als einem Prozent THC fallen grundsätzlich nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jedes CBD-Produkt frei verkauft werden darf. Je nachdem, ob es sich beispielsweise um ein Lebensmittel, Kosmetikum, Arzneimittel oder Tabakersatzprodukt handelt, gelten zusätzliche Vorschriften. Gerade CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen strengen Vorgaben.
Ist Cannabis in der Schweiz 2026 legal?
Eine vollständige Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gibt es in der Schweiz bislang nicht.
Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent gilt weiterhin als Betäubungsmittel. Ohne entsprechende Bewilligung sind insbesondere Anbau, Herstellung, Handel und Verkauf grundsätzlich verboten. Auch der Konsum bleibt ausserhalb der laufenden Pilotversuche rechtswidrig.
Für Erwachsene gilt jedoch eine wichtige Besonderheit: Der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den eigenen Konsum wird nicht bestraft. Das sollte nicht mit einer Legalisierung verwechselt werden. Wer Cannabis konsumiert, kann weiterhin eine Ordnungsbusse erhalten.
Cannabis mit weniger als einem Prozent THC unterliegt dagegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz. So können beispielsweise CBD-reiche Cannabisblüten mit weniger als einem Prozent THC grundsätzlich legal verkauft und erworben werden, sofern auch die übrigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Medizinisches Cannabis in der Schweiz: Seit 2022 einfacher auf Rezept
Bei Cannabis zu medizinischen Zwecken hat sich die Rechtslage bereits grundlegend geändert. Seit dem 1. August 2022 benötigen Ärztinnen und Ärzte keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit mehr, um Cannabisarzneimittel zu verschreiben.
Damit wurde der Zugang für Patientinnen und Patienten deutlich vereinfacht. Cannabisarzneimittel können unter anderem als individuell in der Apotheke hergestellte Rezepturen oder in Form anderer medizinischer Cannabispräparate verschrieben werden. Auch Cannabisblüten können als Cannabisarzneimittel eingesetzt werden.
In der medizinischen Praxis kommen Cannabisarzneimittel insbesondere bei chronischen Schmerzen, neuropathischen oder krebsbedingten Schmerzen, Spastik und Krämpfen bei neurologischen Erkrankungen sowie bei Übelkeit und Appetitverlust während einer Chemotherapie zum Einsatz. Ob eine Behandlung sinnvoll ist, muss individuell ärztlich beurteilt werden.
Übernimmt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?
Eine ärztliche Verschreibung bedeutet nicht automatisch, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernimmt.
Cannabisarzneimittel werden in der Schweiz derzeit grundsätzlich nur in Ausnahmefällen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Eine Kostenübernahme kann unter bestimmten Voraussetzungen als Einzelfallvergütung möglich sein und setzt in der Regel eine Kostengutsprache des Versicherers voraus.
Cannabis auf Rezept in Deutschland
Auch in Deutschland kann medizinisches Cannabis ärztlich verschrieben und über eine Apotheke bezogen werden. Seit dem 1. April 2024 wird Medizinalcannabis nicht mehr nach den bisherigen Betäubungsmittelvorschriften behandelt. Ein spezielles Betäubungsmittelrezept ist daher für die üblichen Cannabisarzneimittel nicht mehr erforderlich. Die ärztliche Verschreibungspflicht besteht jedoch weiterhin.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Privatrezept, Kosten und Bezugsmöglichkeiten finden sich in unserem Ratgeber „Cannabis auf Rezept in Deutschland“.
Die deutsche Gesetzgebung befindet sich allerdings erneut in Bewegung. Ein Gesetzentwurf sieht insbesondere für Cannabisblüten strengere Regeln vor. Geplant sind unter anderem ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient bei der Verschreibung sowie Einschränkungen beim Versandhandel. Stand September 2026 sind diese geplanten Verschärfungen jedoch noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens und nicht Bestandteil des derzeit geltenden Medizinal-Cannabisgesetzes.
Pilotversuche: Cannabis wird in mehreren Schweizer Städten legal abgegeben
Ein wichtiger Baustein auf dem möglichen Weg zu einer neuen Cannabisregulierung sind die seit einigen Jahren laufenden Pilotversuche.
Die gesetzliche Grundlage dafür trat bereits im Mai 2021 in Kraft. Im Rahmen dieser Studien darf Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken kontrolliert an registrierte erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgegeben werden. Ziel ist es, herauszufinden, welche Auswirkungen ein regulierter Zugang auf Konsumverhalten, Gesundheit, Schwarzmarkt und Gesellschaft hat.
Inzwischen laufen sieben bewilligte Pilotversuche. Dazu gehören unter anderem Projekte in Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Lausanne und Genf sowie Studien in Bern, Biel und Luzern. Getestet werden verschiedene Modelle der Cannabisabgabe, beispielsweise über Apotheken, nicht gewinnorientierte Verkaufsstellen und Cannabis Social Clubs.
Das Zürcher Projekt ZüriCan läuft beispielsweise von März 2023 bis Oktober 2026 und umfasst unterschiedliche Bezugsmodelle über Apotheken, das Drogeninformationszentrum sowie Social Clubs.
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass die Pilotversuche grundsätzlich gut angenommen werden. Ein vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichter Bericht aus dem Jahr 2026 fasst die Erfahrungen der Projekte bis Juli 2025 zusammen. Die endgültigen Ergebnisse sollen in die weitere politische Diskussion über eine mögliche Regulierung des Cannabismarktes einfliessen.
Cannabis-Legalisierung in der Schweiz: Neues Cannabisproduktegesetz geplant
Parallel zu den Pilotversuchen arbeitet die Schweiz inzwischen an einer umfassenderen gesetzlichen Neuregelung.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat einen Entwurf für ein neues Cannabisproduktegesetz erarbeitet. Das Ziel ist ein streng regulierter legaler Zugang zu Cannabis für Erwachsene. Vorgesehen sind unter anderem Regeln für Anbau, Herstellung und Verkauf sowie ein starker Fokus auf Jugend-, Gesundheits- und Konsumentenschutz













