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praktischArzt » Blog » Assistenzarzt/-ärztin Gehalt: Vergleichen lohnt sich

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Assistenzarzt Gehalt Vergleich CH

Assistenzarzt/-ärztin Gehalt: Vergleichen lohnt sich

In der Schweiz arbeiten Assistenzärzte/-innen durchschnittlich 50 Stunden pro Woche. Das Einstiegsgehalt beträgt im ersten Dienstjahr durchschnittlich 7‘355 Schweizer Franken pro Monat. Neben der wöchentlichen Arbeitszeit fallen auch Dienste an – gesondert zum Grundgehalt werden Extravergütungen für Bereitschaftsdienste sowie Zulagen für Wochenend- und Nachtarbeit gezahlt, sodass der monatliche Verdienst als Assistenzarzt/-ärztin steigen kann. Darüber hinaus kann das Gehalt auch je nach Region variieren, weshalb es sich lohnen kann, zu vergleichen. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

Als Assistenzarzt/-ärztin in der Schweiz: Wie hoch ist das monatliche Gehalt?

Das Gehalt als Assistenzarzt/-ärztin in der Schweiz kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen: Neben der regulären wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden werden zusätzlich noch Dienste berücksichtigt. Die genannten Dienste sind sowohl nachts, sowie an Wochenenden und Feiertagen zu erbringen, sodass ein erhöhter Stundensatz durch die aussergewöhnlichen Arbeitszeiten erwartet werden kann und das monatliche Einkommen durch Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste steigt. Extravergütungen für Bereitschaftsdienste sowie Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste werden gesondert zum Grundgehalt vergütet – der monatliche Verdienst eines/-r Assistenzarztes/-ärztin kann insofern verbessert werden.

Die folgenden Gehaltsangaben sind lediglich als Durchschnittswerte zu betrachten. Ein/e Assistenzarzt/-ärztin in der Schweiz verdient:

  • im 1. Dienstjahr (19, Anlaufstelle 1) durchschnittlichen 7‘355 CHF pro Monat
  • im 2. Dienstjahr (19, Lohnstufe 1) durchschnittlich 7‘556 CHF pro Monat
  • im 3. Dienstjahr (19, Lohnstufe 1) durchschnittlich 8‘078 CHF pro Monat

Einflussfaktoren auf das Gehalt eines/-r Arztes/Ärztin in der Schweiz

Im Verdienst eines/-r Arztes/Ärztin gibt es grosse Unterschiede je nach

  • Spital: Je nach Art des Spitals kann das Einkommen variieren. Es gibt Gehaltsunterschiede zwischen Universitätsspitälern, Kantonsspitäler, Zentrumsspitäler oder sonstigen Spitälern.
  • Hierarchiestufe/Verantwortung: Ärzte/innen mit höheren Positionen erhalten ein höheres Gehalt. Ein/-e Assistenzarzt/-ärztin verdient als Berufseinsteiger/-in berechtigterweise weniger Gehalt als ein/-e erfahrene/r Chefarzt/-ärztin.
  • Berufserfahrung: Das Gehalt eines/-r Arztes/Ärztin steigt mit der Anzahl der Berufsjahre bzw. der Berufserfahrung.
  • Spezialisierung: Die Spezialisierung auf ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet hat ebenfalls Einfluss auf das Gehalt eines/-r Arztes/Ärztin. So verdienen beispielsweise Kardiologen, Neurologen oder Onkologen in der Schweiz mehr als Hausärzte/-innen.
  • Arbeitsstunden: Einfluss auf das Gehalt haben auch die geleisteten Arbeitsstunden. Je mehr Stunden gearbeitet wird, desto höher fällt auch das Gehalt aus.
  • Standort: Der Standort ist ebenfalls entscheidend, je nach dem in welchem Kanton man in der Schweiz arbeitet. Der Verdienst in der Stadt Zürich ist höher als in ländlichen Gebieten, wie beispielsweise in Graubünden.
  • Leistungsbezogene Entlohnung: Sogenannte Boni und Anreize, die von einigen Spitälern angeboten werden, um Ärzte/-innen zu motivieren, bestimmte Ziele zu erreichen, können ebenfalls das Gehalt eines Arztes/Ärztin in der Schweiz erhöhen.
  • Benefits: Benefits sind zusätzliche Leistungen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Urlaubstage, die ebenfalls den Verdienst in der Schweiz beeinflussen.
  • Selbstständig oder angestellt: Selbstständige Ärzte/-innen in der Schweiz verdienen in der Regel mehr als Ärzte/-innen in einem Angestelltenverhältnis.
  • Verhandlungsgeschick: Auch das Verhandlungsgeschick kann einen entscheidenden Einfluss auf das Einkommen nehmen.

Unterschiede im Verdienst je nach Region

Das Einkommen eines Assistenzarztes/-ärztin kann vom Standort, in welchem der/die Assistenzarzt/-ärztin arbeitet, abhängen und je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen. Die Höhe des Lohnes wird festgelegt durch

  • kantonale Lohntabellen
  • einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder
  • spitalinterne Lohnreglemente

Gesamtarbeitsverträge gibt es unter anderem in den Kantonen Bern, Wallis und Zürich. Kantonal gibt es grosse Lohnunterschiede, weshalb es sich lohnen kann, zunächst zu vergleichen, bevor man sich auf eine Assistenzarzt/-ärztin-Stelle bewirbt. In den Kantonen Genf und Zürich gibt es die höchsten Einstiegsgehälter: der Median liegt bei 95‘000 Schweizer Franken und mehr. Das Schlusslicht bilden die Kantone Waadt, Wallis, Freiburg und Neuenburg: Das Einkommen liegt hier zwischen 74‘000 und 79‘000 Schweizer Franken.

Sofern man die Stundenlöhne in Abhängigkeit der jeweiligen Kantone ausrechnet, wird der Unterschied noch deutlicher: Während man im Kanton Waadt bei einer 50-Stunden-Woche einen Stundenlohn von CHF 28.80 erhält, bekommt man im Kanton Genf CHF 40.75. Dies entspricht einem Lohnunterschied von 41 Prozent.

Während der Weiterbildungszeit gibt es auch eine Lohnentwicklung, die meist vorgegeben ist und ebenfalls katonal unterschiedlich ausfällt: Im Kanton Bern erhalten Assistenzärzte/-innen gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einen festen jährlichen Gehaltsanstieg von 3 Prozent innerhalb der ersten sechs Weiterbildungsjahren. Im Kanton Wallis beträgt dieser Gehaltsanstieg 8,33 Prozent. Da nicht alle Spitäler dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterliegen, können auch innerhalb eines Kantons Lohnunterschiede verzeichnet werden.

Es wird empfohlen, sich auf den Arbeitgeberprofilen über die entsprechenden Lohnangaben zu den jeweiligen Spitälern zu informieren und zum Beispiel auch kantonale Lohntabellen und weitere nützliche Informationen auf der Website der jeweiligen vsao-Sektion zu entnehmen. Einen praktischen Lohnrechner bietet die vsao-Sektion Zürich an.

Redaktion
Judith Ehresmann
Judith Ehresmann
Ärztin
Veröffentlicht am: 03.05.2023
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Karriere

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