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praktischArzt Magazin Spitalfacharzt – Definition, Aufgaben, Gehalt

Spitalfacharzt – Definition, Aufgaben, Gehalt

Spitalfacharzt Schweiz
Zuletzt aktualisiert: 22.11.2019
Themen: Karriereplanung
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Das neu geschaffene Konzept “Spitalfacharzt” soll einen Abbau der reinen Weiterbildungsverhältnisse für Assistenzärzte leisten. Denn diese Weiterbildungsstellen mussten aufgrund der Arbeitszeitverringerung sowie der Leistungssteigerung enorm ausgebaut werden. Das dazugehörige Berufsbild, welche Tätigkeiten Spitalfachärztinnen und Spitalfachärzte übernehmen und was sie verdienen, zeigen wir in diesem Artikel.

Definition: Spitalfacharzt

Der Spitalfacharzt ist ein selbstständig arbeitender Arzt, der im Konsiliardienst oder auf Stationsebene eingesetzt wird. Darüber hinaus übernimmt er die Grundversorgung der Patientinnen und Patienten im Spital. Der ausgebildete Mediziner besitzt weiterhin einen Facharzttitel und kann in der Grundversorgung arbeiten. Außerdem hat er die Möglichkeit, seine Tätigkeit in einer Fachabteilung auszuführen, wie beispielsweise in der Gynäkologie oder Neurologie.

Die Position ist überdies weder mit der als Assistenzarzt noch der als Oberarzt gleichzusetzen. Insgesamt übernehmen Spitalfachärzte jedoch viele Aufgaben, die typischerweise von Assistenzärzten erledigt werden. Im Unterschied zu Assistenzärzten sind Spitalfachärzte unbefristet angestellt.

Die Arbeitszeit ist auf 42 Wochenstunden angelegt. Im Kontrast dazu arbeiten Assistenzärzte in der Regel 50 Wochenstunden.

Während Nachtdienste für Spitalfachärzte eher untypisch sind, können Wochenenddienste jedoch vereinzelt vorkommen. Allerdings spielt die Fachrichtung dabei eine entscheidende Rolle. So müssen Spitalfachärzte in der Intensivmedizin am Schichtdienst teilnehmen, welche 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche stattfindet. Andere Fachbereiche hingegen weisen sehr geordnete Arbeitszeiten auf. Zudem haben alle Spitalfachärzte und Spitalfachärztinnen einen Anspruch auf regelmäßige Fortbildungstage.

Erforderliche Ausbildung

Um als Spitalfacharzt oder Spitalfachärztin zu arbeiten, ist ein Facharzttitel notwendig. Dafür muss zuerst ein eidgenössisches Arztdiplom erworben werden.

Darauffolgend muss eine ärztliche Weiterbildung absolviert werden, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel einhergeht. Fünf oder sechs Jahre dauert diese Ausbildung zum Fachmediziner oder zur Fachmedizinerin. Sie gilt demnach als Prämisse für die Tätigkeit als Spitalfachmediziner.

Aufgaben und Tätigkeiten

Spitalfachärztinnen und Spitalfachärzte übernehmen vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu können gehören:

  • Eintritts- und Austrittsuntersuchung bei Aufnahme und Entlassung von Patienten
  • tägliche Visite der stationären Patienten
  • medizinische Versorgung der stationären Patienten
  • Dokumentation von Behandlung und Krankheitsverlauf
  • Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten sowie weiteren behandelnden Ärzten
  • Planung von Therapie oder Rehabilitation
  • je nach Fachbereich: Patienten- und Aufklärungsgespräche, etwa im Vorfeld von operativen Eingriffen
  • abhängig von Fachgebiet: (interdisziplinäre) Konferenzen mit dem Chefarzt / Oberarzt / leitenden Arzt sowie anderen in die Behandlung integrierten Berufsgruppen (etwa Pflegefachleute oder Psychologen)
  • Beteiligung an laufenden klinischen Studien und Forschungsprojekten – abhängig von Spital

Spitalärztinnen und Spitalärzte führen ihre Tätigkeiten selbstständig aus und beziehen den/die diensthabende/n Stationsoberarzt/Stationsoberärztin in ihre Entscheidungen ein. Eine Vertretung von Oberärzten ist ebenfalls möglich, sofern diese abwesend sind. Gegenüber Assistenzärzten sind Spitalfachmediziner weisungsberechtigt und fungieren zum Teil sogar als deren Weiterbilder.

Gehalt

Das Gehalt als Spitalfacharzt orientiert sich am Verdienst eines Hausarztes und liegt bei mindestens 150’000 Schweizer Franken (Brutto-Jahresgehalt bei Vollzeit). Spitalfachärztinnen und Spitalfachärzte, die nicht in der Grundversorgung, sondern in einer Fachdisziplin arbeiten, können mehr verdienen.

Das Gehalt mindert sich durch eine Teilzeittätigkeit, denn je nach Spital sind Stellen zwischen 50 und 100 Prozent möglich. Job-Sharing kann ebenfalls in weniger Einkommen resultieren. Recherchen zeigen überdies, dass die höchsten Löhne in privaten Spitälern und in grossen Uni- und Kantonsspitälern gezahlt werden. Relevant ist ferner, dass  regionale Unterschiede bestehen und das Einkommen somit je nach Ort variiert. Weitere Informationen zu Arztgehältern erhalten Sie hier.

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15.11.2019
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Autor
Janina Maier
Janina Maier
Autorin
Veröffentlicht am: 15.11.2019
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