Urteil: Notfall-Praxen sollen Geld zurückzahlen
Notfall-Praxen und Permanencen dürfen keine kategorischen Inkonvenienz-Pauschalen erheben. Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts zufolge sind zusätzliche Pauschalen nur zulässig, wenn die Konsultation tatsächlich ausserhalb der regulären Sprechstunde stattfindet. Das Bundesgericht folgt damit dem Standpunkt der Tarifsuisse AG, einer Tochter des Branchenverbands Santésuisse. Walk-in-Praxen ...Notfall-Praxen und Permanencen dürfen keine kategorischen Inkonvenienz-Pauschalen erheben. Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts zufolge sind ...











