Ärztliche Tätigkeitspflicht: Ausnahmen könnten kommen
Um einem Ärztemangel vorzubeugen, fordert die nationalrätliche Gesundheitskommission Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für Ärzte und Ärztinnen. Die sieht vor, dass Mediziner/innen drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in ihrem Fachbereich tätig sein müssen, bevor sie ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) ...Um einem Ärztemangel vorzubeugen, fordert die nationalrätliche Gesundheitskommission Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für Ärzte ...










