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Beziehungen Ärzte

Beziehungen zwischen Ärzten in Spitälern – verboten?

Verliebt in einen anderen Arzt oder sogar in den Chef oder die Chefin: In Amerika erhielt der Geschäftsführer von McDonald’s die Kündigung, weil er eine Affäre mit einer Mitarbeiterin hatte. Denn dort sind Beziehungen zwischen KollegInnen verschiedener Hierarchiestufen nicht erlaubt – oder müssen mindestens dem Vorgesetzten gemeldet werden. Doch wie sieht die Sachlage in Spitälern in der Schweiz aus? Sind Affären oder Beziehungen zwischen Ärzten verboten?

Kennenlernen in Spitälern sehr wahrscheinlich

Zunächst ist es sehr wahrscheinlich, dass beispielsweise in der Insel-Gruppe (ein Spitalverbund mit sechs Standorten in der Region Bern) mit 11 000 Mitarbeitenden Beziehungen entstehen. Das Spital sei ein guter Ort, um jemanden kennen zu lernen. Der Grund liege in den langen Arbeitszeiten und wechselnden Teamkonstellationen durch die Schichten.

Überdies gibt es an manchen Spitälern gemeinsame Unternehmungen in Teams, um den Zusammenhalt zu stärken. Dies resultiert darin, dass die Hemmschwelle sinkt und die Wahrscheinlichkeit höher ist, jemanden anzusprechen. Im Spital stellt man zudem schneller fest, ob jemand vergeben oder Single sei – anders wie zum Beispiel in einer Bar. Dort müsse man verstärkt mit Abfuhren rechnen.

Arbeitsleistung darf durch Beziehung nicht beeinträchtigt werden

Wenn ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte ein Verhältnis mit einer Person eingeht, welche nicht auf derselben Hierarchiestufe ist, wird es hingegen problematisch. Einerseits könnte es passieren, dass der oder die Chefin Nutzen aus seiner Position zieht. Andererseits könnte auch die unterstellte Person aus einer Affäre oder Beziehung Profit schlagen.

Demgemäss ist es kritisch, wenn sich in Schweizer Spitälern eine Medizinerin und eine Pflegekraft ineinander vergucken. Genauso komplex ist ein Verhältnis zwischen Chefarzt und Assistenzärztin. Generell gilt jedoch: Arbeitgeber sind nicht dazu befähigt, Beziehungen am Arbeitsplatz zu verbieten. Eine Liebesbeziehung unter KollegInnen ist schliesslich Privatsache. Doch die Arbeitsleistung sowie die Professionalität am Arbeitsplatz dürfe dadurch nicht gefährdet sein.

Wie soll man mit Beziehungen in Spitälern umgehen?

In Schweizer Spitälern ist es also nicht komplett verboten, Beziehungen mit KollegInnen einzugehen. Trotzdem gibt es Dinge, auf die man achten sollte.

Personen in direkter Führungslinie zueinander benötigen Bewilligung

Sofern zwei Partner in direkter Führungslinie zueinander stehen, kann es kritisch werden. Im Zuge dessen könnten sie vertrauliche Fakten oder Daten, die die Arbeit betreffen, austauschen. In der eben genannten Insel-Gruppe gebe es deswegen eine Regelung. Diese betrifft Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder und Personen, die im gleichen Haushalt wohnen. Wenn diese in einer direkten Führungslinie beschäftigt werden, benötigt es eine Bewilligung von der Direktion Personal.

Aber die Regelung hat einen Haken: Was passiert, wenn sich Vorgesetzte und Unterstellte nach der Anstellung annähern? Eine individuelle Einschätzung der Lage soll dann zum Tragen kommen.

Regelungen von Spitälern

Das Universitätsspital Zürich (USZ) veröffentlichte eine „Weisung zur Anstellung und Beschäftigung von verwandten und verschwägerten Personen sowie von Lebenspartnern“. Demnach sei eine Offenlegung von familiären und partnerschaftlichen Beziehungen bei direkten Unterstellungsverhältnissen fundamental. Das Ziel hierbei: Das Vermeiden des Entstehens von Gerüchten und das Trennen persönlicher und geschäftlicher Motivationen.

Im Personalreglement des Genfer Universitätsspitals (HUG) existiert eine vergleichbare Regelung. Paare und Verwandte sollen in diesem Zusammenhang nach Möglichkeit nicht so beschäftigt sein, dass eine Person der anderen unterstellt wäre. Das HUG teilt allgemein Paare nicht dem gleichen Team zu – sogar dann nicht, wenn die Hierarchieebenen variieren.

Es gibt allerdings auch Spitäler, in welchen keine Regeln vorherrschen. Im Luzerner Kantonsspital (LUKS) sind Verhältnisse bei 7000 Mitarbeitenden keine Seltenheit. Dennoch kommt das Spital ohne festgelegte Richtlinien aus, obwohl bei Interessenkonflikten schon einmal mit Gesprächen oder Umplatzierungen gearbeitet werde.

Autor
Janina Maier
Janina Maier
Medizinredakteurin
Veröffentlicht am: 03.01.2020
Themen: Alle Themen, Karriere, News und Politik

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